Montagebedingungen

Dezember 2011

Die Montage/Inbetriebnahme/Abnahme erfolgt durch unsere Monteure gemäß unseren gültigen Montagebedingungen. Zu den Montagekosten zählen auch die Kosten der An- und Abreise des Montagepersonals samt Werkzeug, notwendige Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Zeiten der auftragsbezogenen vorbereitenden Tätigkeiten.

Im Montagevertrag werden Art, Umfang und Dauer der Montagetätigkeit festgelegt. Die zu reparierenden Maschinen sind vor Beginn der Reparaturarbeiten in Funktion/beim Laufen zu besichtigen, ansonsten ist keine Garantie nach der Reparatur möglich.

Änderungen müssen generell mit Herr Bayer schriftlich vereinbart werden.

Die Bauten, in denen die Montagearbeiten ausgeführt werden, müssen geschlossen sein und eine Mindesttemperatur von + 5° C haben. Der Auftraggeber stellt separate, beheizte und abschließbare Dusch- und Umkleideräume mit Schrank zur Verfügung.

Für Hilfsmannschaften, Rüst- und Hebezeug und sonstige für die Montage notwendigen Gegenstände hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu sorgen. Bei mehrtägigen Arbeiten ist dem Montagepersonal zur Unterbringung seiner Materialien und Geräte ein abschließbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet bei Verlusten auf seinem Gelände von Werkzeugen, Hilfsmitteln, Ersatzteilen sowie persönlichen Sachen der Monteure. Bei längeren Montagearbeiten ist den Monteuren spätestens alle 4 Wochen – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine bezahlte Heimreise zu gewähren.

Vor Aufnahme der Montagearbeiten ist dem Verantwortlichen des Montageteams die Anschrift und Telefonnummer des zuständigen Arztes bzw. Krankenhaus zu nennen – zur Sicherheit – um eine schnelle Abwicklung bei eventuellen Unfällen oder plötzlichem Erkranken zu gewährleisten.

Die tarifliche Arbeitszeit unserer Monteure beträgt 40 Stunden pro Woche. Alle Stunden darüber hinaus gelten als Überstunden.

Die aktuellen Stunden- und Überstundenzuschläge erhalten Sie auf Anfrage.

Für die Berechnung der Zuschläge sind die deutschen Feiertage maßgeblich. Werden bereits erteilte Montageaufträge kurzfristig (ab 3 Tage vorher) storniert, berechnen wir für die geplante Einsatzzeit und Monteure pro Tag 8 Stunden.

Für die technische Vorbereitung der Arbeiten und für die Berichterstattung werden im Rahmen eines Auftrages entsprechend des Umfangs der auszuführenden Arbeiten Kosten in Rechnung gestellt.

Übernachtungskosten und Spesen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien abgerechnet. Liegen die Übernachtungskosten über diesen Sätzen, so berechnen wir die tatsächlich angefallenen Kosten laut Beleg.

Bei täglichen Heimfahrten sind die km mit 0,60 €/km sowie die anfallenden Reisestunden zu erstatten. 70 km = 1 Reisestunde.

Fahrtkosten für Lieferwagen mit oder ohne Anhänger berechnen wir mit 0,85 €/km.

Sind größere Mengen an Werkzeug und sonstigen Materialien erforderlich, die nicht mit dem Lieferwagen mitgebracht werden können, so werden diese zu Lasten des Auftraggebers geschickt.

Sollte sich ohne unser Verschulden die Montage verzögern, so werden alle dadurch entstehenden Kosten, wie Wartezeiten, evtl. erforderliche Rückreisen und erneute Anreisen in Rechnung gestellt.

Das gleiche gilt auch, wenn ohne unser Verschulden nach beendeter Montage nicht sofort die Inbetriebnahme bzw. Abnahme durchzuführen ist und eine nochmalige Anreise notwendig ist.

Zur Inbetriebnahme sind alle Flaschen- und Behältergrößen, die für den Betrieb der Anlage vorgesehen sind, vom Auftraggeber bereitzustellen.

Sollte aus produktionstechnischen und/oder anderen Gründen eine Bereitstellung nicht erfolgen, so sind alle weiteren Inbetriebnahmen neu zu berechnen.

Während der Inbetriebnahme muss das für die Anlage / Maschine zuständige Personal zur Einweisung in die Technologie der Maschinen benannt und anwesend sein. Gleichzeitig muss unserem Personal während der Inbetriebnahme die Möglichkeit für Nachbesserungen und Feinjustierungen eingeräumt werden.

Die Montageabrechnung erfolgt nach den von unseren Mitarbeitern geführten und vom Auftraggeber bestätigten Montagenachweisen.

Bei Erstaufträgen führen wir Montagetätigkeiten nur gegen Vorauszahlung – auf Basis eines Kostenvoranschlags – aus.

Die Montagerechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto fällig. Bei Verzug belasten wir Zinsen von 1% per Monat. Sind Mahnungen erforderlich, berechnen wir für jede Mahnung 13,00 € für Porti/Papiere. Liegen die im Voraus kalkulierten Kosten über 7.000,00 € sind die Kosten wie folgt fällig:

50 % der Kosten vor Beginn der Montagearbeiten.
50 % nach Abschluss der Arbeiten sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto.